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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15   

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https://dejure.org/2015,42053
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15 (https://dejure.org/2015,42053)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.11.2015 - 12 A 1542/15 (https://dejure.org/2015,42053)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. November 2015 - 12 A 1542/15 (https://dejure.org/2015,42053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Übernahme der Kosten einer Beschulung auf Grundlage des Jugendhilferechts; Anforderungen an die Rechtzeitigkeit des Inkenntnissetzens des Jugenhilfeträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Aachen - 2 K 2890/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15
    Ein seelisch behindertes oder von einer solchen Behinderung bedrohtes Kind muss sich in Anwendung des Nachranggrundsatzes aus § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nämlich nur dann auf das öffentliche Schulsystem verweisen lassen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch zur Verfügung steht, d. h. präsent ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, juris; Beschluss vom 19. September 2011.

    - 12 A 659/11 -, juris; Beschluss vom 21. Juni 2012.

    - 12 A 659/11 -, juris; Beschluss vom 21. Juni 2012.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 12 A 2229/11

    Übernahme der Kosten der Beschulung einschließlich der Fahrtkosten aus Mitteln

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15
    - 12 A 2229/11 -, juris, sondern weiter ausgeführt, auch der Umstand, dass die Schulverwaltungsgesellschaft trotz der offengelegten Finanzierungsschwierigkeiten nicht auf den Elternbeitrag verzichtet, sondern mit den Eltern des Klägers eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen habe, zeige, dass es sich nicht um ein im Belieben der Eltern des Klägers stehende Zahlungsangebot gehandelt habe.

    - 12 A 2229/11 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - 12 A 347/14

    Formale Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15
    - 12 A 347/14 -, juris, m.w.N.

    - 12 A 347/14 -, juris, m.w.N.

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15
    - 5 C 21.11 -, juris.
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15
    - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83, juris.
  • VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1874/08

    Übernahme von Aufwendungen für eine Legasthenietherapie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15
    - 12 B 1040/11 -, juris; siehe auch HessVGH, Urteil vom 20. August 2009 - 10 A 1874/08 -, juris, beziehungsweise eine Verpflichtung des Schulsystems rechtzeitig realisierbar und nach den Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe zu erhalten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2011 - 12 B 1040/11

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beschulung an einer privaten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15
    - 12 B 1040/11 -, juris; siehe auch HessVGH, Urteil vom 20. August 2009 - 10 A 1874/08 -, juris, beziehungsweise eine Verpflichtung des Schulsystems rechtzeitig realisierbar und nach den Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe zu erhalten ist.
  • VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14

    Kosten für Kinderbetreuung

    Dafür ist erforderlich, dass ein Antrag derart rechtzeitig gestellt wird, dass eine pflichtgemäße Prüfung - insbesondere der Leistungsvoraussetzungen -durch den Jugendhilfeträger möglich ist (BVerwG, U. v. 12.09.2013 - 5 C 35/12 - juris, Rn. 19, 39 f.; OVG NRW, U. v. 30.11.2015 - 12 A 1542/15 - juris, Rn. 3).
  • VG Mainz, 18.06.2020 - 1 K 381/19

    Umfang des Sekundäranspruchs auf Übernahme von Aufwendungen für einen

    Erforderlich ist insoweit, dass ein Antrag so rechtzeitig gestellt wird, dass der Jugendhilfeträger zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Angebote in der Lage ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2015 - 12 A 1542/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. allgemein zu § 36a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII: BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, juris Rn. 19, 39 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22

    Aufwendungsersatz; Freistellung; individueller Bedarf; Kindertageseinrichtung;

    Erforderlich ist insoweit, dass ein Antrag so rechtzeitig gestellt wird, dass der Jugendhilfeträger zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Angebote in der Lage ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.11.2015 - 12 A 1542/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. allgemein zu § 36a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII: BVerwG, Urt. v. 12.9.2013 - 5 C 35/12 -, juris Rn. 19, 39 f.).
  • VG München, 21.09.2022 - M 18 K 18.5706

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe),

    Die Information des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe muss so rechtzeitig erfolgen, dass dieser in der Lage ist, pflichtgemäß die Voraussetzungen und die in Betracht kommenden Hilfen zu prüfen (BVerwG, U.v. 11.8.2005 - 5 C 18/04 - juris Rn. 19; OVG NW B.v. 20.11.2015 - 12 A 1542/15 - juris Rn.5; Winkler, in Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, beckOK Sozialrecht, 65. EditionStand: 1.6.2022, § 36a SGB VIII Rn. 18).
  • VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20

    Erstattung von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz in einer

    Die Information des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe muss dabei so rechtzeitig erfolgen, dass dieser zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Angebote in der Lage ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2015 - 12 A 1542/15 -, juris Rn. 3 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18/04 -).
  • VG Köln, 29.03.2019 - 26 K 1109/17
    In Anwendung des Nachranggrundsatzes aus § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist ein Verweis auf das öffentliche Schulsystem nur zulässig, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulsystem eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zur Verfügung steht, d.h. präsent ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2015 - 12 A 1542/15 -, m.w.N., juris, u.a. auch Orientierungssätze 1 und 2.
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